Nachdem die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien seit 2025 in Kraft getreten ist, hat sich für Hilfsorganisationen wie auch das DRK Staffort eine katastrophale Lage ergeben. Kaputte und verschmutzte Altkleider könnten zwar weiterhin in den Restabfall gehen, aber viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sind durch das Gesetz verunsichert und werfen deshalb alles an Textilien (neben dem notorischen Unrat und sogar ganzen Matratzen-Toppern) in die Sammelcontainer.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Alttextilien gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dies ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings von Alttextilien. Leider haben die Kommunen und Ihre Entsogungsbetriebe bisher versäumt, Aufklärung zu betreiben und ein Konzept für die eigene Entsorgung von Kleidung bzw. Textilien auf die Beine zu stellen.
Dies fiel in eine Zeit, in der Hilfslieferungen wegen immenser Transportkosten für gespendete Kleidung immer unwirtschaftlicher für uns gegenüber dem Kauf von Kleidung vor Ort wurden und zudem der Weltmarkt für die Verwertung von Altkleidern ziemlich zusammengebrochen ist; selbst die Reste kaputter Kleidung werden nicht mehr ausreichend etwa für Dämmung von Fahrzeugteilen oder für Malerfließ nachgefragt.
Unser Partner, der für uns seit Jahrzehnten die Container aufgestellt und betrieben hat, musste aus diesem Grund „die Reißleine ziehen“ und hat den Vertrag mit uns gekündigt sowie alle vier Sammelcontainer des DRK in Staffort abgebaut. Eine Rückkehr zur bisherigen Sammlung ist nicht wieder absehbar. Wir bitten Sie um Verständnis und auch darum, die bisherigen Standorte nicht weiter mit abgestellten Kleidersäcken zuzumüllen – es wird niemand mehr kommen, um diese abzuholen.
Ihr DRK Ortsverein Staffort e.V.
